Betrieb von Anlagen ohne EEG-Förderung

 

1999 hat die Bundesregierung für die Umsetzung ihrer Bemühungen zur Erreichung der Umweltziele beschlossen, den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien zu fördern.

 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist der Motor für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Ab 2017 wird die Förderung für alle zukünftig neu installierten Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie im Rahmen von wettbewerblichen Ausschreibungen ermittelt.

 

Für Erneuerbare Energie-Anlagen (PVA, WKA, Biomasse-Anlagen), die in dem Zeitraum zwischen 2000 und 2016 installiert wurden, läuft die garantierte Einspeisevergütung in den nächsten Jahren sukzessive aus, so dass diese Erneuerbare Energie-Anlagenbetreiber vor der Frage stehen, was tun mit der alten Anlage: Weiter betreiben? Rückbauen und verwerten? Ersatzinvestition?

 

Damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung erreicht werden können, müssen die EE-Anlagen auch zukünftig betrieben bzw. der Ausbau der Erneuerbaren Energien fortgesetzt werden. Hierfür sind stabile Rahmenbedingungen, die Planungs- und Investitionssicherheit bei Erneuerbare-Energien-Projekten sicherstellen, erforderlich.

 

Wir entwickeln kundenspezifische Speicherkonzepte, um auch zukünftig mit bereits vorhandenen EE-Anlagen einen kontinuierlichen Betriebsgewinn erwirtschaften zu können. Unsere Geschäftsmodelle berücksichtigen die jeweiligen zukünftigen Marktbedingungen und optimieren die zukünftigen Betriebsgewinne. 

 

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